AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der AAA Speisenwerft Catering GmbH

 

 

  • 1

Geltungsbereich

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die die Erbringung von Cateringleistungen (Herstellung und Lieferung von Speisen und Getränken, Bereitstellung von Personal) sowie die Gebrauchsüberlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen und von Veranstaltungsequipment durch die AAA Speisenwerft Catering GmbH (nachfolgend: AAA) zum Gegenstand haben.

 

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (nachfolgend: Kunde) werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als AAA ausdrücklich zugestimmt hat.

 

Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung von AAA maßgebend.

 

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, wie zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen oder Minderung, müssen schriftlich (z.B. per E-Mail, Telefax, Brief) erfolgen.

 

Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne derartige Klarstellung geltend daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie nicht durch diese Geschäftsbedingungen unmittelbar abgeändert oder ausgeschlossen werden.

 

  • 2

Angebot und Vertragsschluss

 

Sämtliche Angebote von AAA sind stets unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Zu einem wirksamen Vertragsschluss bedarf es neben dem Auftrag durch den Kunden auch immer einer gesonderten Auftragsbestätigung durch AAA, wobei diese auch konkludent durch die Leistungserbringung erfolgen kann.

 

Die Einholung von für die Leistungserbringung durch AAA gegebenenfalls erforderlichen behördlichen oder privatrechtlichen Genehmigungen und Konzessionen obliegt grundsätzlich dem Kunden und ist nicht Bestandteil der seitens AAA zu erbringenden Leistungen.

 

AAA ist berechtigt, die Ausführung des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen.

 

Angebote, Konzepte, Planungen und Beschreibungen von Veranstaltungen jeder Art verbleiben mit allen Rechten im Eigentum von AAA, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Dem Kunden ist es untersagt, das geistige Eigentum von AAA außerhalb von dessen eigener Veranstaltung zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder an Dritte weiterzugeben sowie Änderungen hieran vorzunehmen.

 

Soweit an AAA durch den Kunden Unterlagen oder Materialien zur Vorbereitung oder Durchführung von Veranstaltungen übergeben werden, übernimmt der Kunde die alleinige Haftung dafür, dass durch die auf beziehungsweise mit der Grundlage dieser Unterlagen und Materialien seitens AAA erbrachten Leistungen Rechte Dritter nicht verletzt werden. Seitens AAA besteht keine Verpflichtung zur Prüfung eventuell der Nutzung entgegenstehender Rechte Dritter. Der Kunde hat AAA von sämtlichen Schadensersatzansprüchen sowie hierdurch entstehender notwendiger Auslagen freizustellen, soweit AAA weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann.

 

  • 3

Preise und Zahlung

 

Bei sämtlichen durch AAA genannten Preisen beziehungsweise Preisangaben handelt es sich stets, auch soweit eine ausdrückliche Währungsangabe fehlt, um EURO, soweit zwischen den Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Vereinbarten Nettopreisen im Geschäftsverkehr ist die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuzurechnen. Vereinbarte Bruttopreise für den Privatverkehr enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

 

Die in Angeboten genannten Preise und Preisangaben gelten grundsätzlich nur bei einer vollständigen Beauftragung des angebotenen Leistungsumfanges durch den Kunden.

 

Die in den Angeboten genannten Preise und Preisangaben sind die derzeitigen Listenpreise und basieren auf den dann gültigen preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten, wie zum Beispiel die Einkaufspreise für die bei der Veranstaltung benötigten Lebensmittel oder Getränke, die Preise für anzumietende Räume oder anzumietendes Equipment, die Löhne für benötigtes Personal oder externe Dienstleister. Für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss bis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen und dass die preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten um mehr als 5% steigen oder fallen sollten, hat AAA das Recht, vom Kunden eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise festzusetzen. Es besteht Einigkeit, dass diese Preisänderung nur zur Beibehaltung der bei Vertragsschluss kalkulierten Marge dient. Bei Preiserhöhungen hat AAA das Recht, die Preise zu erhöhen, bei Preissenkungen die Pflicht, die Preise zu senken. Der Kunde hat das Recht, eine nachvollziehbare Darlegung der konkreten Änderungen der preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten von AAA zu verlangen. Dem Kunden steht das Recht zu, nachzuweisen, dass sich die preisrelevanten Herstellungs- und Beschaffungskosten nicht in dem Maße erhöht haben, wobei jedoch ausschließlich die Preise der Lieferanten und Dienstleister von AAA ausschlaggebend sind und nicht die Preise, die bei irgendeinem anderen Lieferanten im Einzelfall erreichbar gewesen wären. Erhöht sich der Preis nach dieser Regelung um mehr als 20% hat der Kunde ein Sonderkündigungsrecht, welches er unverzüglich schriftlich auszuüben hat.

 

AAA ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von insgesamt 80% des vertraglich vereinbarten Entgeltes zu verlangen. Davon sind 20% sofort nach Auftragserteilung durch den Kunden zu zahlen und weitere 60% sind spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungsdatum an AAA zu entrichten. Der Kunde erhält über die zu leistenden Vorauszahlungen jeweils eine Vorauskassenrechnung. Bei Nichtzahlung der Anzahlungen behält sich AAA vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grunde nicht von der Zahlungspflicht entbunden.

 

Zusätzliche Leistungen aller Art, die nicht Gegenstand des eigentlichen Auftrages geworden sind, werden durch AAA nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen abgerechnet. Als zusätzliche Leistungen gelten insbesondere im Angebot nicht enthaltene Mehrmengen sowie Mehraufwendungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden oder in dessen Verantwortungsbereich handelnder Dritter, unverschuldete Transportverzögerungen, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Kunden oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen von Der Blaue Hummer sind.

 

Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

 

Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden, soweit es nicht aus demselben Vertragsverhältnis beruht, sowie die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen. AAA ist berechtigt, die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung – auch durch Bürgschaft – abzuwenden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen AAA ist nur mit schriftlicher Zustimmung von AAA möglich.

 

  • 4

Leistung und Leistungstermine

 

AAA kann die von ihr angebotenen Ware, soweit diese saisonal bedingten Verfügbarkeits- und Qualitätsschwankungen unterliegt (z.B. Obst und Gemüse), durch gleichwertige Waren ohne Preisänderung ersetzen. Einer Ankündigung gegenüber dem Kunden bedarf die Ersetzung nur, wenn es sich um eine nicht unerhebliche Änderung im Vergleich zur ursprünglichen Bestellung handelt, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Ersetzung durch eine gleichwertige Ware nicht möglich ist.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einer Veranstaltung eigene Speisen oder Speisen Dritter mitzubringen. Getränke in geschlossenen Gebinden darf der Kunde zu einer Veranstaltung nur dann mitbringen, wenn dies zuvor mit AAA vereinbart wurde.

 

Gehört zum Leistungsumfang von AAA ein Buffet oder Ähnliches, entscheiden allein die Mitarbeiter von AAA oder deren Erfüllungsgehilfen vor Ort, wie lange das Buffet aufgebaut bleibt beziehungsweise wann es wegen drohender mikrobiologischer Veränderungen der angebotenen Speisen abgebaut werden muss. Sollte ein Teil der angebotenen Speisen nicht verbraucht werden, hat der Kunde keinen Anspruch auf Mitnahme der übrig gebliebenen Speisen.

 

Die Leistungs- und Liefertermine werden vertraglich festgelegt. Sämtliche Terminangaben in Angeboten und Aufträgen von AAA sind stets nur Näherungswerte, soweit diese nicht durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung als Fixtermine festgestellt werden.

 

Sollte ein vereinbarter Leistungs- beziehungsweise Lieferungstermin durch AAA nicht eingehalten werden, so hat der Kunde eine angemessene Nachfrist zu setzen.

 

Verzögerungen durch den Eintritt unvorhergesehener, außergewöhnlicher Umstände, wie zum Beispiel aufgrund höherer Gewalt, Betriebsstörungen durch Streik oder Aussperrung im Geschäftsbetrieb von AAA oder eines seiner Subunternehmer, behördliche Eingriffe, sowie verkehrsbedingte Verzögerungen bei der Anlieferung führen zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferungs- und Ausführungsfristen. Sollte eine Vertragserfüllung aus diesen Gründen unmöglich werden, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall des Rücktritts ist AAA berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen und Auslagen gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.

 

  • 5

Gefahrtragung, Abnahme/Übergabe

 

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung von gelieferten Speisen und Getränken geht mit der Übergabe auf den Kunden über.

 

Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der gelieferten Speisen und Getränke bereits mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

 

Versendet AAA Speisen oder Getränke oder Veranstaltungsequipment mittels eigener Fahrzeuge an den Kunden, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der Ankunft am Bestimmungsort des Kunden auf diesen über.

 

Soweit in den Fällen der Lieferung der von AAA hergestellten Speisen eine Abnahme vorausgesetzt ist, ist der Zeitpunkt der Annahme für den Gefahrübergang auf den Kunden maßgebend.

 

Die Abnahme beziehungsweise Übergabe der Leistung von AAA hat regelmäßig nach Lieferung beziehungsweise Bereitstellung der Waren und Leistungen am vereinbarten Ort zu erfolgen. Der Kunde ist insoweit verpflichtet, zu diesem Zeitpunkt vor Ort einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter abzustellen. Ist ein Bevollmächtigter des Kunden zum Zeitpunkt der Anlieferung nicht anwesend, gilt spätestens der Zeitpunkt der auftragsgemäßen Nutzung als Abnahme.

 

  • 6

Gewährleistung und Haftung für Mängel

 

AAA hat nach Schluss der Veranstaltung das Recht, alle bereitgestellten, nicht verzehrten Speisen mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Zurückbehaltungsrechte hinsichtlich der Speisen stehen dem Kunden nicht zu. Überlässt AAA dem Kunden auf dessen Wunsch Speisen nach Schluss der Veranstaltung, übernimmtAAA für die Qualität und Beschaffenheit dieser Speisen nach Schluss der Veranstaltung keine weitere Gewähr. Der Verzehr dieser Speisen durch den Kunden oder Dritte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Hierauf wird AAA den Kunden bei Überlassung der Speisen hinweisen. Übernimmt der Kunde die Speisen nach entsprechenden Hinweis von AAA, ist die Haftung von AAA für alle aus dem Verzehr dieser Speisen resultierenden Schäden durch Individualvereinbarung – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von AAA – ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen, die sich über mehrere Tage erstrecken, gilt das Vorgesagte mit der Maßgabe, dass täglich nach Veranstaltungsende ein Schluss der Veranstaltung anzunehmen ist.

 

Nicht verzehrte Speisen, die von AAA als Reserve am Veranstaltungsort vorgehalten wurden, um einen möglichen Mehrbedarf der vereinbarten Anzahl an Personen zu decken, werden dem Kunden nach Schluss der Veranstaltung in keinem Fall überlassen, auch nicht auf Wunsch. Diese unverbrauchten Reservespeisen bleiben stets im Eigentum von AAA. Der Kunde hat keine Herausgabe- oder Zurückbehaltungsrechte bezüglich dieser unverbrauchten Reservespeisen.

 

Mitgeführte Ausstellung- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. AAA übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung nur nach vorheriger Absprache mit AAA erlaubt.

 

Sofern der Kunde Unternehmer ist, haftet er für alle Schäden an Gebäuden und Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer beziehungsweise -besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.

 

Soweit die Veranstaltung in Räumlichkeiten des Kunden oder in vom Kunden angemieteten Räumlichkeiten stattfindet, ist allein der Kunde verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen vor veranstaltungsbedingten Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden am Gebäude und Einrichtungsgegenständen (z.B. durch Abdeckplanen) zu treffen. Bei besonders empfindlichen Interieur hat der Kunde darauf hinzuweisen und gegebenenfalls das Interieur auf Verlangen von AAA zu entfernen oder gesondert zu schützen.

 

Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist.

 

Grundlage der Mängelhaftung ist die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Soweit eine Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt.

 

Zumutbare Abweichungen in Aussehen, Größe, Konsistenz, Geschmack oder in der Zusammensetzung von zubereiteten Speisen gelten grundsätzlich nicht als Mangel, soweit diese seitens Der Blaue Hummer im Rahmen der Auftragserteilung nicht ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bestätigt wurden.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Ablieferung zu untersuchen und Beanstandungen jeglicher Art, sei es wegen Sach- oder Qualitätsmängeln, Abweichungen im Lieferumfang oder Falschlieferungen unverzüglich zu erklären. Mängel, die verspätet gerügt wurden, werden von Der Blaue Hummer nicht berücksichtigt und sind von der Haftung ausgeschlossen.

 

Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet zunächst das Recht des Kunden nach seiner Wahl Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen.

 

In dringenden Fällen, zum Beispiel bei Gefährdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßiger Schäden, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von Der Blaue Hummer Ersatz der hierzu erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme ist Der Blaue Hummer unverzüglich, nach Möglichkeit vor Beginn, in Kenntnis zu setzen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn Der Blaue Hummer berechtigt wäre, eine entsprechende Nacherfüllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.

 

Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten oder das vertraglich vereinbarte Entgelt mindern, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende Frist erfolglos abgelaufen beziehungsweise nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz beziehungsweise Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach der Maßgabe des nachfolgenden § 7 dieser AGB. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

 

  • 7

Sonstige Haftung

 

Eine Haftung von Der Blaue Hummer besteht nur, außer bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, soweit seinen gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

Die Haftung von Der Blaue Hummer auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung und Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung von Der Blaue Hummer wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

Haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber Der Blaue Hummer verjähren binnen eines Jahres, gerechnet ab Kenntnis des Anspruchsberechtigten von den die Haftung begründenden Tatsachen. Dies gilt nicht für haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber Der Blaue Hummer, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.

 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Der Blaue Hummer.

 

Der Kunde haftet für alle Schäden an den überlassenen Gebäuden oder am Inventar, die durch dessen Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte verursacht werden.

 

  • 8

Rückgabe nicht verbrauchte Gegenstände

 

Die von Der Blaue Hummer dem Kunden zur Verfügung gestellten nicht verbrauchten Gegenstände (z.B. Geschirr, Besteck, Gläser, Sonnenschirme, Tische, usw.) sind unverzüglich nach Veranstaltungsende in ordnungsgemäßem Zustand an Der Blaue Hummer zurückzugeben.

 

Die Rechte und Pflichten hinsichtlich dieser Gegenstände bestimmen sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über Mietrecht (§§ 535 ff. BGB).

 

Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Gegenständen steht dem Kunden nicht zu.

 

  • 9

Aufwendungsersatz bei Kündigung des Vertrages

 

Der Kunde kann bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistungen den Vertrag jederzeit ohne die Angabe von Gründen kündigen. Kündigt der Kunde ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, so ist Der Blaue Hummer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Blaue Hummer muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.

 

Abweichend von § 648 S. 3 BGB wird vermutet, dass Der Blaue Hummer die folgenden Prozentsätze der vereinbarten Vergütung, die auf den noch nicht erbrachten Teil der vereinbarten Leistung entfällt zustehen:

Kündigt der Kunde bis

  • 90 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 25% der Netto-Vergütung
  • 45 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 50% der Netto-Vergütung
  • 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 75% der Netto-Vergütung
  • 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin – 90% der Netto-Vergütung
  • danach 100% der Netto-Vergütung.

 

Dem Kunden bleibt die Möglichkeit, höhere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb nachzuweisen. Der Blaue Hummer bleibt die Möglichkeit, niedrigere ersparte Aufwendungen oder anderweitigen oder böswillig unterlassenen Erwerb darzulegen. Die Beweislast für die von ihm behauptete Höhe der ersparten Aufwendungen oder den anderweitigen oder böswillig unterlassenen anderweitigen Erwerb trägt – wie gesetzlich vorgesehen – in jedem Fall der Kunde.

 

Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

  • 10

Eigentumsvorbehalt

 

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem Vertrag behält sich Der Blaue Hummer das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt dies auch für künftige Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung.

 

Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Speisen und Getränken, etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung oder Gebrauchsüberlassung ist nicht gestattet.

 

  • 11

Datenschutz

 

Der Blaue Hummer verpflichtet sich, um Rahmen der Vertragsabwicklung die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einzuhalten, um hinreichenden Schutz und Sicherheit der Daten des Kunden zu erreichen.

 

Der Blaue Hummer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und an bestimmte Personen (z.B. Kurieren, Kreditinstituten) weiterzugeben und zu nutzen. Zu diesem Zweck stimmt der Kunde der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung der bei der Vertragsabwicklung anfallenden notwendigen personenbezogenen Daten durch Der Blaue Hummer zu. Der Kunde stimmt insbesondere der Weitergabe personenbezogener Daten an die durch Der Blaue Hummer im Rahmen von Vertragsabwicklung beauftragten Dritten und, soweit im Einzelfall erforderlich, Kreditinstituten zu.

 

Eine darüberhinausgehende Datennutzung und Weitergabe personenbezogener Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde hat vorher sein ausdrückliches Einverständnis erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung seitens Der Blaue Hummer zur Datenweitergabe.

 

  • 12

Schlussbestimmungen

 

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber einem Kunden, der Verbraucher ist, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

 

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis nach Wahl von Der Blaue Hummer Hamburg oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Der Blaue Hummer ist in diesen Fällen jedoch Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.

 

Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Auffüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

 

Stand: Juli 2022